Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung Richtlinien
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über die Zusammenarbeit der Pflegekassen mit den Medizinischen Diensten, - 2.
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zur Durchführung und Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, - 3.
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über die von den Medizinischen Diensten zu übermittelnden Berichte und Statistiken, - 4.
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zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung sowie über das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen und zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen, - 5.
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über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung.