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SGB 11 § 62 Mittel der Pflegekasse

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

Die Mittel der Pflegekasse umfassen die Betriebsmittel und die Rücklage.

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