Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften§ 1Soziale Pflegeversicherung§ 2Selbstbestimmung§ 3Vorrang der häuslichen Pflege§ 4Art und Umfang der Leistungen§ 5Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation§ 6Eigenverantwortung§ 7Aufklärung, Auskunft§ 7aPflegeberatung§ 7bBeratungsgutscheine§ 7cPflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung§ 8Gemeinsame Verantwortung§ 8aGemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung§ 9Aufgaben der Länder§ 10Berichtspflichten des Bundes und der Länder§ 11Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen§ 12Aufgaben der Pflegekassen§ 13Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen SozialleistungenZweites KapitelLeistungsberechtigter Personenkreis§ 14Begriff der Pflegebedürftigkeit§ 15Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument§ 16Verordnungsermächtigung§ 17Richtlinien der Pflegekassen§ 17a(weggefallen)§ 18Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit§ 18aWeiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten§ 18bDienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren§ 18cFachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit§ 19Begriff der PflegepersonenDrittes KapitelVersicherungspflichtiger Personenkreis§ 20Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung§ 21Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen§ 22Befreiung von der Versicherungspflicht§ 23Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen§ 24Versicherungspflicht der Abgeordneten§ 25Familienversicherung§ 26Weiterversicherung§ 26aBeitrittsrecht§ 27Kündigung eines privaten PflegeversicherungsvertragesViertes KapitelLeistungen der PflegeversicherungErster AbschnittÜbersicht über die Leistungen§ 28Leistungsarten, Grundsätze§ 28aLeistungen bei Pflegegrad 1Zweiter AbschnittGemeinsame Vorschriften§ 29Wirtschaftlichkeitsgebot§ 30Dynamisierung, Verordnungsermächtigung§ 31Vorrang der Rehabilitation vor Pflege§ 32Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 33Leistungsvoraussetzungen§ 33aLeistungsausschluss§ 34Ruhen der Leistungsansprüche§ 35Erlöschen der Leistungsansprüche§ 35aTeilnahme an einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten BuchesDritter AbschnittLeistungen Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege§ 36Pflegesachleistung§ 37Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen§ 38Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)§ 38aZusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen§ 39Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson§ 40Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zweiter Titel Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege§ 41Tagespflege und Nachtpflege§ 42Kurzzeitpflege Dritter Titel Vollstationäre Pflege§ 43Inhalt der Leistung Vierter Titel Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen§ 43aInhalt der LeistungenFünfter TitelZusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen§ 43bInhalt der Leistung Vierter Abschnitt Leistungen für Pflegepersonen§ 44Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen§ 44aZusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung§ 45Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche PflegepersonenFünfter AbschnittAngebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe§ 45aAngebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung§ 45bEntlastungsbetrag§ 45cFörderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung§ 45dFörderung der Selbsthilfe, VerordnungsermächtigungSechster Abschnitt
Initiativprogramm zur
Förderung neuer Wohnformen
§ 45eAnschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen§ 45fWeiterentwicklung neuer WohnformenFünftes KapitelOrganisationErster AbschnittTräger der Pflegeversicherung§ 46Pflegekassen§ 47Satzung§ 47aStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im GesundheitswesenZweiter AbschnittZuständigkeit, Mitgliedschaft§ 48Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte§ 49MitgliedschaftDritter AbschnittMeldungen§ 50Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung§ 51Meldungen bei Mitgliedern der privaten PflegeversicherungVierter AbschnittWahrnehmung der Verbandsaufgaben§ 52Aufgaben auf Landesebene§ 53Aufgaben auf Bundesebene§ 53aZusammenarbeit der Medizinischen Dienste§ 53bBeauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit§ 53cRichtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher BetreuungskräfteSechstes KapitelFinanzierungErster AbschnittBeiträge§ 54Grundsatz§ 55Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze§ 56Beitragsfreiheit§ 57Beitragspflichtige Einnahmen§ 58Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten§ 59Beitragstragung bei anderen Mitgliedern§ 60BeitragszahlungZweiter AbschnittBeitragszuschüsse§ 61Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und PrivatversicherteDritter AbschnittVerwendung und Verwaltung der Mittel§ 62Mittel der Pflegekasse§ 63Betriebsmittel§ 64RücklageVierter AbschnittAusgleichsfonds, Finanzausgleich§ 65Ausgleichsfonds§ 66Finanzausgleich§ 67Monatlicher Ausgleich§ 68JahresausgleichSiebtes KapitelBeziehungen der Pflegekassen zu den LeistungserbringernErster AbschnittAllgemeine Grundsätze§ 69Sicherstellungsauftrag§ 70BeitragssatzstabilitätZweiter AbschnittBeziehungen zu den Pflegeeinrichtungen§ 71Pflegeeinrichtungen§ 72Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag§ 73Abschluß von Versorgungsverträgen§ 74Kündigung von Versorgungsverträgen§ 75Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung§ 76SchiedsstelleDritter AbschnittBeziehungen zu sonstigen Leistungserbringern§ 77Häusliche Pflege durch Einzelpersonen§ 78Verträge über PflegehilfsmittelVierter AbschnittWirtschaftlichkeitsprüfungen§ 79Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen§ 80(weggefallen)§ 80a(weggefallen)§ 81VerfahrensregelungenAchtes KapitelPflegevergütungErster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 82Finanzierung der Pflegeeinrichtungen§ 82aAusbildungsvergütung§ 82bEhrenamtliche Unterstützung§ 83Verordnung zur Regelung der PflegevergütungZweiter AbschnittVergütung der stationären Pflegeleistungen§ 84Bemessungsgrundsätze§ 85Pflegesatzverfahren§ 86Pflegesatzkommission§ 87Unterkunft und Verpflegung§ 87aBerechnung und Zahlung des Heimentgelts§ 87b(weggefallen)§ 88ZusatzleistungenDritter AbschnittVergütung der ambulanten Pflegeleistungen§ 89Grundsätze für die Vergütungsregelung§ 90Gebührenordnung für ambulante PflegeleistungenVierter AbschnittKostenerstattung, Pflegeheimvergleich§ 91Kostenerstattung§ 92(weggefallen)§ 92aPflegeheimvergleichFünfter AbschnittIntegrierte Versorgung§ 92bIntegrierte VersorgungSechster AbschnittÜbergangsregelung für die stationäre Pflege§ 92cNeuverhandlung der Pflegesätze§ 92dAlternative Überleitung der Pflegesätze§ 92eVerfahren für die Umrechnung§ 92fPflichten der BeteiligtenNeuntes KapitelDatenschutz und StatistikErster AbschnittInformationsgrundlagen Erster Titel Grundsätze der Datenverwendung§ 93Anzuwendende Vorschriften§ 94Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen§ 95Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen§ 96Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten§ 97Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst§ 97aQualitätssicherung durch Sachverständige§ 97bPersonenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe§ 97cQualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.§ 97dBegutachtung durch unabhängige Gutachter§ 98Forschungsvorhaben Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Pflegekassen§ 99Versichertenverzeichnis§ 100Nachweispflicht bei Familienversicherung§ 101Pflegeversichertennummer§ 102Angaben über Leistungsvoraussetzungen§ 103Kennzeichen für Leistungsträger und LeistungserbringerZweiter AbschnittÜbermittlung von Leistungsdaten§ 104Pflichten der Leistungserbringer§ 105Abrechnung pflegerischer Leistungen§ 106Abweichende Vereinbarungen§ 106aMitteilungspflichtenDritter AbschnittDatenlöschung, Auskunftspflicht§ 107Löschen von Daten§ 108Auskünfte an VersicherteVierter AbschnittStatistik§ 109PflegestatistikenZehntes KapitelPrivate Pflegeversicherung§ 110Regelungen für die private Pflegeversicherung§ 111RisikoausgleichElftes KapitelQualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen§ 112Qualitätsverantwortung§ 113Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität§ 113aExpertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege§ 113bQualitätsausschuss§ 113cPersonalbemessung in Pflegeeinrichtungen§ 114Qualitätsprüfungen§ 114aDurchführung der Qualitätsprüfungen§ 115Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung§ 115aÜbergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien§ 116Kostenregelungen§ 117Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden§ 118Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung§ 119Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes§ 120Pflegevertrag bei häuslicher PflegeZwölftes KapitelBußgeldvorschrift§ 121Bußgeldvorschrift§ 122(weggefallen)Dreizehntes KapitelBefristete Modellvorhaben§ 123Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung§ 124Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat§ 125Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch BetreuungsdiensteVierzehntes KapitelZulagenförderung der privaten Pflegevorsorge§ 126Zulageberechtigte§ 127Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen§ 128Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens§ 129Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen§ 130VerordnungsermächtigungFünfzehntes KapitelBildung eines Pflegevorsorgefonds§ 131Pflegevorsorgefonds§ 132Zweck des Vorsorgefonds§ 133Rechtsform§ 134Verwaltung und Anlage der Mittel§ 135Zuführung der Mittel§ 136Verwendung des Sondervermögens§ 137Vermögenstrennung§ 138Jahresrechnung§ 139AuflösungSechzehntes KapitelÜberleitungs- und ÜbergangsrechtErster AbschnittRegelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs§ 140Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade§ 141Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen§ 142Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren§ 143Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater PflegeversicherungsverträgeZweiter AbschnittSonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen§ 144Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung§ 145Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege
Anlage 1
(zu § 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul
Anlage 2
(zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)