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SGB 2 § 31 Pflichtverletzungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen,
2.
sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3.
ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4.
sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (18. Senat) - L 18 AL 67/21 B PKH
17. August 2021
L 18 AL 67/21 B PKH 17. August 2021
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (32. Senat) - L 32 AS 2354/15
14. Oktober 2020
L 32 AS 2354/15 14. Oktober 2020
Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (4. Senat) - L 4 AS 709/15
17. Juni 2020
L 4 AS 709/15 17. Juni 2020
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (5. Senat) - L 5 AS 623/18 WA
11. März 2020
L 5 AS 623/18 WA 11. März 2020
Beschluss vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (18. Senat) - L 18 AS 647/18 B ER
17. April 2018
L 18 AS 647/18 B ER 17. April 2018
Urteil vom Sozialgericht GieBen (29. Kammer) - S 29 AS 676/11
14. Januar 2013
S 29 AS 676/11 14. Januar 2013
Beschluss vom Sozialgericht Berlin (185. Kammer) - S 185 AS 24298/10 ER
26. August 2010
S 185 AS 24298/10 ER 26. August 2010
Beschluss vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (28. Senat) - L 28 AS 2089/09 B ER
12. Februar 2010
L 28 AS 2089/09 B ER 12. Februar 2010