SGB 3 § 12 Geltung der Begriffsbestimmungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Begriffsbestimmungen sind nur für dieses Buch maßgeblich.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von