Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld leisten, wenn
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die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist, - 2.
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das Arbeitsverhältnis beendet ist und - 3.
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die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.
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wenn ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht zuerkannt wird oder - 2.
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soweit ein Anspruch auf Insolvenzgeld nur in geringerer Höhe zuerkannt wird.