Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
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er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, - 2.
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er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, - 3.
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Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen, - 4.
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er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und - 5.
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seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.