Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat
- 1.
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zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel, - 2.
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zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, - 3.
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zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung, - 4.
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zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche, - 5.
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zu Leistungen der Arbeitsförderung, - 6.
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zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.