Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
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sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben, - 2.
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sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben, - 3.
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der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat, - 4.
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die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird, - 5.
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Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und - 6.
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die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.