Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn
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ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, - 2.
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die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, - 3.
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die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und - 4.
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der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.