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SGB 5 § 43b Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Versicherte Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf nichtärztliche Leistungen, insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durch ein medizinisches Behandlungszentrum nach § 119c erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Dies umfasst auch die im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Thüringer Landessozialgericht (6. Senat) - L 6 KR 375/12
25. August 2015
L 6 KR 375/12 25. August 2015
Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 11 KR 79/02 ER
21. Juni 2002
S 11 KR 79/02 ER 21. Juni 2002
Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 11 KR 79/02
21. Juni 2002
S 11 KR 79/02 21. Juni 2002