Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
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die Beitragssätze in der Rentenversicherung, - 2.
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in Ergänzung der Anlage 2 die Beitragsbemessungsgrenzen
Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
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