Die Beiträge werden getragen
- 1.
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bei selbständig Tätigen von ihnen selbst, - 2.
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bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse, - 3.
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bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte, - 4.
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bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst.