Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie
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das 62. Lebensjahr vollendet und - 2.
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die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie
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