Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, - 6.
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Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
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Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
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Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 9.
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Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, - 10.
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Umformen von Metallen, - 11.
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Trennen und Abtragen, - 12.
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Fügen, - 13.
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Legieren und Schmelzen, - 14.
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Anfertigen von Kleinwerkzeugen, - 15.
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Anfertigen von Gußmodellen und Bearbeiten von Gußteilen, - 16.
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Anfertigen von Werkstücken mit Funktionsteilen, - 17.
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Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, - 18.
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Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen, - 19.
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Planen und Anfertigen von komplettem Schmuck und Gerät, - 20.
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Behandeln und Gestalten von Oberflächen, - 21.
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Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und Gerät.