Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
- 1.
zum Gefreiten nach drei Monaten, - 2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten, - 3.
zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten, - 4.
zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten, - 5.
zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten, - 6.
zum Korporal nach sieben Jahren und - 7.
zum Stabskorporal nach zehn Jahren.