(Fundstelle: BGBl. I 2007, 329 - 334)
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
1
2
3
1
2
3
4
1
Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
1.1
Mathematische Modellierung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
- a)
-
betriebliche Aufgabenstellungen, insbesondere naturwissenschaftliche, wirtschaftliche oder technische, in interdisziplinärer Kooperation analysieren
- b)
-
betriebliche Aufgabenstellungen unter Anleitung auf mathematische Modelle übertragen
8
1.2
Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
- a)
-
logische Probleme in die formalisierte Schreibweise überführen und gemäß den Gesetzen der elementaren Aussagenlogik modellieren und auswerten
- b)
-
in verschiedenen Zahlenräumen und in verschiedenen Stellenwertsystemen rechnen sowie Gleichungen analytisch und iterativ lösen
- c)
-
Problemstellungen mit Hilfe von Mengen modellieren und Operationen auf Mengen durchführen
- d)
-
betriebliche und alltägliche Sachverhalte zu Abbildungen oder Relationen abstrahieren
- e)
-
Mengen und auf ihnen definierte Operationen als Gruppen und Körper identifizieren und darin rechnen
7
- f)
-
Aufgabenstellung der Kombinatorik lösen und die Mächtigkeit von Mengen bestimmen
- g)
-
Fehlerarten bei der Verarbeitung von Messdaten unterscheiden und beachten
2
1.3
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
- a)
-
kontinuierliche Vorgänge mit Hilfe von Funktionen modellieren, darstellen und auswerten
- b)
-
stetige und unstetige Vorgänge unterscheiden und behandeln
2
- c)
-
diskrete Vorgänge mit Hilfe von Folgen und Reihen untersuchen und Grenzwerte ermitteln
- d)
-
Änderungsverhalten von Vorgängen mit Differentialrechnung beschreiben und berechnen
- e)
-
betriebliche Problemstellungen, die auf funktionalen Zusammenhängen auch mehrerer Größen beruhen, erkennen, grafisch darstellen und optimieren
- f)
-
Reihendarstellung von Funktionen berechnen
- g)
-
Messwertreihen interpolieren und und approximieren
- h)
-
Problemstellungen, insbesondere Wachstums- und Zerfallprozesse, die sich durch lineare explizite Differentialgleichungen erster Ordnung beschreiben lassen, mit Richtungsfeldern visualisieren, analytisch und mit dem Euler-Cauchy-Verfahren numerisch lösen
11
- i)
-
Integrale analytisch und numerisch berechnen
9
1.4
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
- a)
-
im dreidimensionalen Vektorraum rechnen, dabei Winkel, Flächen und Volumen berechnen sowie Lagebeziehungen und Abstände von Geraden und Ebenen ermitteln
- b)
-
Erkenntnisse auf betriebsspezifische Fälle von Vektorräumen höherer Dimensionen übertragen
- c)
-
lineare Zusammenhänge mit Matrizen modellieren
- d)
-
lineare Gleichungssysteme auf Lösbarkeit prüfen und durch Gauß- Elimination mit Spaltenpivotwahl lösen
8
- e)
-
iterative Lösungsverfahren rechnergestützt anwenden
2
1.5
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.5)
- a)
-
Methoden der beschreibenden Statistik anwenden
- b)
-
Wahrscheinlichkeiten berechnen
- c)
-
diskrete und stetige zufallsabhängige Vorgänge mit Zufallsvariablen modellieren, Wahrscheinlichkeiten und Momente berechnen
- d)
-
Simulationen von Zufallsexperimenten mit Hilfe von Zufallszahlengeneratoren für unterschiedliche Verteilungen programmieren
- e)
-
Grundgesamtheit und Stichprobe unterscheiden, Punkt- und Konfidenzschätzungen für Erwartungswerte werte und Streuungen berechnen
- f)
-
Tests anhand eines Testverfahrens durchführen, Fehler erster und zweiter Art unterscheiden
- g)
-
Regressionsparameter zu zufallsabhängigen Messgrößen in linearen Modellen nach der Methode der kleinsten Fehlerquadrate berechnen und testen
- h)
-
Korrelationskoeffizienten als Maß für den linearen Zusammenhang von Messgrößen berechnen
10
2
Software-technische Analyse und Planung von Softwarelösungen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
2.1
Bedarfsanalyse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
- a)
-
Anforderungen und Kundenaufträge analysieren und Lastenhefte auswerten
- b)
-
Ist-Analysen durchführen und dokumentieren
- c)
-
Soll-Konzepte entwickeln
6
2.2
Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
- a)
-
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)
-
Vorgaben und Vorschriften zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
- c)
-
Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
2
- d)
-
kryptografische Methoden anwenden
2
2.3
DV-Konzept
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
- a)
-
Objektmodellierungen durchführen, insbesondere mit einer standardisierten Beschreibungssprache
- b)
-
Lösungsansätze entwickeln und mit standardisierten Methoden beschreiben
4
- c)
-
betriebliche Vorgaben zur programmtechnischen Implementierung beachten
- d)
-
Qualitätsanforderungen berücksichtigen sowie Versionskontrolle planen
4
2.4
Algorithmen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
Algorithmen bei der Umsetzung von Pflichtenheften auswählen, insbesondere
- a)
-
die Grundkonstrukte wie Sequenz, Selektion und Iteration berücksichtigen
8
- b)
-
iterative und rekursive Algorithmen einsetzen
- c)
-
Komplexität von Algorithmen bezüglich Laufzeit und Speicherplatz sowie ihre Fehleranfälligkeit analysieren und den Programmieraufwand beurteilen
- d)
-
die Algorithmen Binäres Suchen, Textsuche, Breiten- und Tiefensuche, Backtracking und Hash-Verfahren anwenden
- e)
-
Sortierverfahren in Abhängigkeit von Datenmengen und -struktur auswählen
8
- f)
-
parallele Algorithmen einsetzen
2
2.5
Datenmodellierung über Datenstrukturen und in Datenbanken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A -Nr. 2.5)
- a)
-
Objektmodelle in die elementaren Datentypen und die zusammengesetzten Datenstrukturen umsetzen, hinsichtlich der Speicherungsarten beurteilen sowie Zugriffsmethoden anwenden
4
- b)
-
relationale oder objektorientierte Datenbankmodelle entwickeln
- c)
-
ein Datenbankmanagementsystem und eine Datenbanksprache anwenden
6
2.6
Systemkomponenten für die Software-entwicklung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.6)
- a)
-
Systemkomponenten für die Softwareentwicklung einsetzen
- b)
-
Eigenschaften der genutzten Betriebssysteme berücksichtigen
- c)
-
die Client-Server-Architektur beachten
- d)
-
Protokolle gemäß dem Schichtenmodell bei Datenkommunikationsanwendungen nutzen
- e)
-
Modelle und Protokolle zur Prozesskommunikation nutzen
6
3
Softwareerstellung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
3.1
Programmiersprachen
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1)
- a)
-
Programmiersprachen einordnen und unterscheiden
- b)
-
in einer objektorientierten Sprache programmieren, Programme dokumentieren
- c)
-
eine Entwicklungsumgebung zur Programmierung anwenden
12
- d)
-
eine Skriptsprache anwenden
2
3.2
Programmsysteme
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2)
- a)
-
Vorgehensmodelle des Softwareengineering einsetzen und Verfahren der Dokumentation, Planung und Organisation anwenden
- b)
-
Modularisierung und Komponentenbildung durchführen
- c)
-
Softwarekomponenten auswählen
- d)
-
Versionsverwaltung durchführen
- e)
-
Werkzeuge zum automatisierten Erzeugen von Programmen aus Quelltexten anwenden
6
3.3
Softwarequalität und Test
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3)
- a)
-
Prüf- und Testmethoden planen und anwenden, Testwerkzeuge einsetzen
- b)
-
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen und anwenden
- c)
-
Qualitätskriterien bei der Entwicklung von Software anwenden
6
4
Softwareübergabe und Support
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
4.1
Softwaredokumentation und Benutzerunterstützung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
- a)
-
Benutzerdokumentationen erstellen
- b)
-
Entwicklerdokumentationen erstellen
- c)
-
Benutzer beraten
- d)
-
beim Softwareeinsatz auftretende Fragen systematisieren, Antworten kundengerecht aufbereiten
3
4.2
Mathematische Dokumentation und Interpretation der Ergebnisse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
- a)
-
numerische Ergebnisse mit grafischen Mitteln veranschaulichen, Grafiktypen der Statistik verwenden
- b)
-
Auftraggeber bei der mathematischen Interpretation der Ergebnisse unterstützen und mathematische Problemstellungen und Resultate interdisziplinär kommunizieren
- c)
-
betriebliche Werkzeuge zum Formalsatz einsetzen
5
Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
- a)
-
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
-
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
-
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
1.2
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
-
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
-
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
-
Bereitschaft zu lebensbegleitendem Lernen entwickeln und berufsgezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4
Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2
Geschäftsprozesse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
2.1
Leistungsprozesse
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
- a)
-
den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
- b)
-
Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen beurteilen
- c)
-
die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung erläutern
2
2.2
Betriebliche Organisation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
- a)
-
Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden und die eigene Tätigkeit in Geschäftsprozesse einordnen
- b)
-
die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen
3
Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
3.1
Information und Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1)
- a)
-
fachbezogene, auch englischsprachige, Informationsquellen auswerten
- b)
-
Gespräche situationsgerecht führen und Informationen aufgabenbezogen bewerten, Protokolle anfertigen
- c)
-
Daten und Sachverhalte adressatengerecht präsentieren
- d)
-
betriebsspezifische Dokumentationswerkzeuge auswählen und anwenden
- e)
-
Präsentationswerkzeuge und -techniken einsetzen
- f)
-
betriebsspezifische Fachterminologie anwenden
- g)
-
Ergebnisse des Softwareentwicklungsprozesses präsentieren
2
3.2
Arbeitsplanung
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2)
- a)
-
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen, Termine planen und abstimmen
- b)
-
den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten
- c)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
- d)
-
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
2
3.3
Teamarbeit, Projektmanagement
(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3)
- a)
-
Aufgabenanalyse durchführen und über die Form der Arbeitsorganisation entscheiden
- b)
-
Aufgaben planen und im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
3
- c)
-
Methoden des Projektmanagements anwenden
- d)
-
Zusammenarbeit aktiv gestalten, Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
2