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Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Auswahl der Abgleichsfälle und Abgleichszeitraum
- § 3 Übermittlung an die Vermittlungsstelle
- § 4 Übermittlung an die Auskunftsstellen
- § 5 Verfahren der Datenübermittlung
- § 6 Übermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern
- § 7 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbandkassetten
- § 8 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
- § 9
- § 10 Datenübermittlung durch Datenübertragung
- § 11 Abgleich nach § 118 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- § 12 Rückübermittlung an die Vermittlungsstelle
- § 13 Abgleich nach § 118 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- § 14 Rückübermittlung an die Träger der Sozialhilfe
- § 15 Überwachung des Dateneingangs, Datenlöschung
- § 16 Kosten der Vermittlungsstelle
- § 17 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 22 Abs. 9 G v. 11.11.2016 I 2500 (Stand)
Versionen
- 11. November 2016 (ausgewählt)