SpedKfmAusbV 2004 § 4 Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz;
2.
Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:
2.1
Arbeitsorganisation,
2.2
Teamarbeit und Kommunikation,
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme,
2.4
Datenschutz und Datensicherheit;
3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben;
4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik;
5.
Speditionelle und logistische Leistungen:
5.1
Güterversendung und Transport,
5.2
Lagerlogistik,
5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
5.4
Internationale Spedition,
5.5
Logistische Dienstleistungen;
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen;
7.
Marketing;
8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit;
9.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
9.1
Zahlungsverkehr und Buchführung,
9.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
9.3
Qualitätsmanagement.

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