Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
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Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
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Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen, - 9.
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Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 10.
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Herstellen von Rohteilen, - 11.
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Veredeln von Oberflächen, - 12.
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Zusammenfügen und Montieren, - 13.
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Dekorieren, - 14.
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Qualitätssicherung.