Fähigkeiten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 1)
- a)
-
individuelle Eingangschecks durchführen - b)
-
individuelle Trainingspläne erstellen und umsetzen - c)
-
anatomische, physiologische und ernährungsbezogene Aspekte berücksichtigen - d)
-
Personen verschiedener Zielgruppen über sportliche Maßnahmen als Gesundheitsvorsorge beraten - e)
-
Trainingsmethoden und Bewegungstechniken anwenden
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 2)
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 2.1)
- a)
-
betriebliche Ablauforganisation und Geschäftsprozesse erläutern, Informationsflüsse, Entscheidungswege und Schnittstellen berücksichtigen - b)
-
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen - c)
-
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen - d)
-
Nutzungs-, Belegungs- und Personaleinsatzpläne erstellen - e)
-
Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 2.2)
- a)
-
Ausübungs- und Organisationsformen des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports bei der Umsetzung von Leistungsangeboten berücksichtigen - b)
-
Funktionen und Wirkungen von Leistungsangeboten im Sport- und Fitnessbereich darstellen - c)
-
zielgruppenorientierte Argumente für die Teilnahme an sportlichen und außersportlichen Angeboten erarbeiten - d)
-
Sport- und Fitnessangebote sowie ergänzende Leistungen entwickeln und anbieten - e)
-
Vorschläge für die Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots erarbeiten - f)
-
Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 2.3)
- a)
-
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen Dritter ermitteln - b)
-
Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen - c)
-
Ausschreibungen vorbereiten, Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten - d)
-
Bestellungen planen und durchführen; Beschaffungsmöglichkeiten nutzen - e)
-
erbrachte Dienstleistungen Dritter prüfen und bei Beanstandung Maßnahmen einleiten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 3)
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 3.1)
- a)
-
Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, rechtliche Regelungen berücksichtigen - b)
-
Verkaufsgespräche führen und nachbereiten - c)
-
Mitgliedsverträge abschließen - d)
-
Vertriebsformen und -wege nutzen - e)
-
Wechselwirkungen zwischen Kundenerwartungen und betrieblichen Leistungen beachten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 3.2)
- a)
-
an der Gestaltung von Werbebotschaften mitwirken - b)
-
Werbemittel und -träger auswählen und einsetzen - c)
-
Kosten für Werbeaktionen kalkulieren - d)
-
Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen - e)
-
mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 4)
- a)
-
Veranstaltungen konzipieren und organisieren - b)
-
Planungshilfen erstellen und anwenden - c)
-
organisatorische und technische Voraussetzungen für Veranstaltungen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen beachten - d)
-
Veranstaltungen koordinieren und Mitwirkende betreuen - e)
-
Veranstaltungen abrechnen und auswerten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 5)
- a)
-
sportspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine Sicherheitsbestimmungen anwenden - b)
-
den laufenden Betrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kontrollieren und beaufsichtigen; bei Störungen Maßnahmen einleiten - c)
-
Maßnahmen zur Einhaltung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten planen, veranlassen und dokumentieren - d)
-
Pflege und Instandhaltung von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten veranlassen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 6)
- a)
-
Geschäftsvorgänge für das betriebliche Rechnungswesen bearbeiten - b)
-
Beiträge einziehen - c)
-
Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern - d)
-
Kosten ermitteln und erfassen, Ausgaben überwachen - e)
-
Einzelmaßnahmen kalkulieren
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 7)
- a)
-
sportartspezifische Sicherheitsbestimmungen beachten - b)
-
Trainingsstätten herrichten und an Trainingsabläufe anpassen - c)
-
Sportgeräte und -ausrüstung funktionsgerecht bereitstellen - d)
-
Sportgeräte und -anlagen pflegen und Mängel beseitigen - e)
-
Wettkampfstätten unter Berücksichtigung sportartspezifischer Regeln herrichten - f)
-
Wettkämpfe organisieren, Wettkampfbestimmungen beachten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 8)
- a)
-
Regeln einer Sportart erläutern und anwenden - b)
-
sportartspezifische Techniken vermitteln und trainieren, Trainingsmethoden anwenden - c)
-
Maßnahmen zur unmittelbaren persönlichen Wettkampfvorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern anwenden - d)
-
auf Training und Wettkampf ausgerichtete Ernährungspläne erstellen - e)
-
wettkampforientierte Trainingspläne für Gruppen und Einzelpersonen erstellen und umsetzen, leistungshemmende und -fördernde Faktoren berücksichtigen - f)
-
Prinzipien der Periodisierung und Zyklisierung anwenden - g)
-
internationale und nationale Übereinkünfte und Regelungen im Zusammenhang mit Anti-Doping beachten und einhalten - h)
-
Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfe analysieren und die Erkenntnisse bei der Trainingsplanung und der Durchführung von Wettkämpfen berücksichtigen - i)
-
Taktiken entwickeln, vermitteln und trainieren
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt A Nr. 9)
- a)
-
Betreuungskonzepte für Sportlerinnen und Sportler bei Wettkämpfen erstellen - b)
-
Sportlerinnen und Sportler bei Wettkämpfen führen und begleiten - c)
-
den Einsatz technischer Hilfsmittel für die Betreuung sicherstellen - d)
-
über die Hinzuziehung von externen Fachkräften entscheiden und deren Einsatz organisieren
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 1)
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 1.1)
- a)
-
unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rechtsformen im Sport- oder Fitnessbereich darstellen - b)
-
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben - c)
-
Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern - d)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - e)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen - f)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 1.2)
- a)
-
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen - c)
-
Fachinformationen nutzen - d)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln - e)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 1.4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 2)
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 2.1)
- a)
-
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - b)
-
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz einhalten - c)
-
externe und interne Netze und Dienste nutzen - d)
-
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten - e)
-
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen, Mitglieder- und Kundenstatistiken auswerten
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 2.2)
- a)
-
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten organisieren - b)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - c)
-
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen - d)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 2.3)
- a)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - b)
-
an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden - c)
-
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren - d)
-
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten - e)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
(§ 3 Abs. 2
Abschnitt B Nr. 2.4)
- a)
-
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
-
Kundenkontakte nutzen und pflegen - c)
-
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden - d)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - e)
-
Informations- und Beratungsgespräche planen, durchführen und nachbereiten - f)
-
Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen - g)
-
zur Vermeidung von Konflikten beitragen