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SportSeeSchV Anlage 1 (zu § 2 Satz 1)

Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen

(Inhalt: Nicht darstellbares Muster des Sportsee-Schifferscheins;
Fundstelle: BGBl. I 1998, 400)

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