Informationen über die Verfügbarkeit der von öffentlichen Stellen bereitgestellten Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Krisen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter seiner Internetadresse www.bmjv.bund.de bereitgestellt.
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StaRUG § 101 Informationen zu Frühwarnsystemen
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
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