StBAPO 1977 § 14 Ausbildungsabschnitte

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfaßt

1.
eine achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in zwei Teilabschnitte aufgeteilt wird; der erste Teilabschnitt dauert drei Monate und soll möglichst bald nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen; der zweite Teilabschnitt kann geteilt werden, wobei drei Monate der Laufbahnprüfung unmittelbar vorangehen sollen, und
2.
eine berufspraktische Ausbildung.

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