Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1136)
Fächer und Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung
Fächer
Mindeststunden
und anteilige
Übungsstunden
Unterrichts-
stunden
insgesamt
1.Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung402.Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes3.Allgemeines Abgabenrecht754.Allgemeine Rechtskunde5.Steuern vom Einkommen und Ertrag1806.Umsatzsteuer457.Buchführung und Bilanzwesen758.Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung9.Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)10.Wirtschafts- und Sozialkunde11.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
3512.Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung60Mindeststunden insgesamt510
Unterrichtsstunden in den Fächern, für die keine Mindeststunden
vorgegeben sind, zusätzliche Übungsstunden, Aufsichtsarbeiten, Dispositionsstunden
290Gesamtstunden800