StBAPO 1977 Anlage 4 (zu § 15 )

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1136)

Fächer und Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

Fächer Mindeststunden
und anteilige
Übungsstunden
Unterrichts-
stunden
insgesamt
1. Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung 40 2. Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes 3. Allgemeines Abgabenrecht 75 4. Allgemeine Rechtskunde 5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 180 6. Umsatzsteuer 45 7. Buchführung und Bilanzwesen 75 8. Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung 9. Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen) 10. Wirtschafts- und Sozialkunde 11. Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
35
12. Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung 60 Mindeststunden insgesamt 510 Unterrichtsstunden in den Fächern, für die keine Mindeststunden
vorgegeben sind, zusätzliche Übungsstunden, Aufsichtsarbeiten, Dispositionsstunden
290
Gesamtstunden 800

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