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StBerG § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich

Steuerberatungsgesetz

(1) Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für ihre Mitglieder.

(2) Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - II ZB 11/22
28. März 2023
II ZB 11/22 28. März 2023