Das Berufs- oder Vertretungsverbot tritt außer Kraft,
- 1.
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wenn ein nicht auf Ausschließung lautendes Urteil ergeht; - 2.
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wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen abgelehnt wird.