Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.
StBerG § 16 Gebühren für die Anerkennung
Steuerberatungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 2/13
15. Juli 2014
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II ZB 2/13 | 15. Juli 2014 |