StBGebV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von