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StBGebV § 34 Lohnbuchführung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

(1) Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer.

(2) Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.

(3) Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen erhält der Steuerberater eine Gebühr von 2,50 bis 9,50 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.

(4) Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters erhält der Steuerberater neben der Vergütung für die Datenverarbeitung und für den Einsatz der Datenverarbeitungsprogramme eine Gebühr von 1,20 bis 4,20 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.

(5) Für die Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.

(6) Mit der Gebühr nach den Absätzen 2 bis 4 sind die Gebühren für die Lohnsteueranmeldung (§ 24 Abs. 1 Nr. 15) abgegolten.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 518/11
11. Juli 2016
5 O 518/11 11. Juli 2016
Beschluss vom Bundesfinanzhof (8. Senat) - VIII B 40/14
28. Mai 2015
VIII B 40/14 28. Mai 2015
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 497/11
19. August 2014
1 O 497/11 19. August 2014
Urteil vom Landgericht Duisburg - 8 O 452/10
28. November 2013
8 O 452/10 28. November 2013
Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 27 C 498/10
21. Juni 2012
27 C 498/10 21. Juni 2012
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 167/10
30. August 2011
I-23 U 167/10 30. August 2011
Schlussurteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 289/06
23. Dezember 2009
2 O 289/06 23. Dezember 2009
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 131/08
19. Dezember 2008
I-23 U 131/08 19. Dezember 2008
Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 48 C 10774/03
25. September 2007
48 C 10774/03 25. September 2007
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 1 U 604/05 - 209
26. Juli 2006
1 U 604/05 - 209 26. Juli 2006