Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.
Ausbildungspraxis:
1.1
Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
1.2
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3
Berufsbildung,
1.4
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
2.
Praxis- und Arbeitsorganisation:
2.1
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,
2.2
Kooperation und Kommunikation;
3.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;
4.
Rechnungswesen:
4.1
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,
4.2
Buchführungs- und Abschlußtechnik,
4.3
Lohn- und Gehaltsabrechnung,
4.4
Erstellen von Abschlüssen;
5.
betriebswirtschaftliche Facharbeit:
5.1
Auswerten der Rechnungslegung,
5.2
Finanzierung;
6.
steuerliche Facharbeit:
6.1
Abgabenordnung,
6.2
Umsatzsteuer,
6.3
Einkommensteuer,
6.4
Körperschaftsteuer,
6.5
Gewerbesteuer,
6.6
Bewertungsgesetz,
6.7
Vermögensteuer.