StFachAngAusbV § 3 Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Ausbildungspraxis: 1.1 Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, 1.2 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, 1.3 Berufsbildung, 1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung; 2. Praxis- und Arbeitsorganisation: 2.1 Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, 2.2 Kooperation und Kommunikation; 3. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken; 4. Rechnungswesen: 4.1 Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, 4.2 Buchführungs- und Abschlußtechnik, 4.3 Lohn- und Gehaltsabrechnung, 4.4 Erstellen von Abschlüssen; 5. betriebswirtschaftliche Facharbeit: 5.1 Auswerten der Rechnungslegung, 5.2 Finanzierung; 6. steuerliche Facharbeit: 6.1 Abgabenordnung, 6.2 Umsatzsteuer, 6.3 Einkommensteuer, 6.4 Körperschaftsteuer, 6.5 Gewerbesteuer, 6.6 Bewertungsgesetz, 6.7 Vermögensteuer.

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