StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat

Strafgesetzbuch

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.
daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.
daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.
an einer rechtswidrigen Tat oder
2.
an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2.
wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3.
wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - DB 11 K 1312/21
2. Mai 2022
DB 11 K 1312/21 2. Mai 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (7. Senat) - 7 B 10178/20.OVG
7. Mai 2020
7 B 10178/20.OVG 7. Mai 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (4. Strafsenat) - 4 Ws 3/20
29. Januar 2020
4 Ws 3/20 29. Januar 2020
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 B 40/19
15. Januar 2020
2 B 40/19 15. Januar 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 48/19
23. Mai 2019
4 RVs 48/19 23. Mai 2019
Urteil vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 Bf 25/17
21. August 2018
5 Bf 25/17 21. August 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 Ws 42/17
7. April 2017
1 Ws 42/17 7. April 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 (7) Ss 624/16; 2 (7) Ss 624/16 - AK 238/16
7. Februar 2017
2 (7) Ss 624/16; 2 (7) Ss 624/16 - AK 238/16 7. Februar 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 Ss 94/15
23. Juli 2015
2 Ss 94/15 23. Juli 2015
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 337/14
15. April 2015
1 StR 337/14 15. April 2015