StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Strafgesetzbuch

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Referenzen

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Zitiert von

EuGH-Vorlage vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 292/16
14. November 2018
XII ZB 292/16 14. November 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 377/15
14. November 2017
2 StR 377/15 14. November 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 219/15
4. Oktober 2017
2 StR 219/15 4. Oktober 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 255/17
30. August 2017
4 StR 255/17 30. August 2017
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover (5. Kammer) - 5 B 1965/17
28. August 2017
5 B 1965/17 28. August 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 70/16
9. Juni 2016
2 StR 70/16 9. Juni 2016
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 437/15
10. März 2016
3 StR 437/15 10. März 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 75/15
9. Juni 2015
2 StR 75/15 9. Juni 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 532/14
28. April 2015
3 StR 532/14 28. April 2015
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 400/14
4. März 2015
2 StR 400/14 4. März 2015