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StGB § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

Strafgesetzbuch

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Wer die Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls (§ 242), eines Bandendiebstahls (§ 244 Absatz 1 Nummer 2) oder eines schweren Bandendiebstahls (§ 244a) herbeiführt, wird in den Fällen des Absatzes 1 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in den Fällen des Absatzes 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(7) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Lübeck - P 89 Ls 771 Js 1965/25
2. Februar 2026
P 89 Ls 771 Js 1965/25 2. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 60/25
10. Dezember 2025
StB 60/25 10. Dezember 2025
Urteil vom Landgericht Wuppertal - 25 Ks 9/25 (45 Js 17/25)
14. August 2025
25 Ks 9/25 (45 Js 17/25) 14. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 3 Ws 52/25
4. Juli 2025
3 Ws 52/25 4. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 180/23
24. Juni 2025
1 BvR 180/23 24. Juni 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 69/24
16. April 2025
StB 69/24 16. April 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 482/24
18. März 2025
3 StR 482/24 18. März 2025
Urteil vom Landgericht Münster - 2 Ks 8/24 (30 Js 87/24)
6. Dezember 2024
2 Ks 8/24 (30 Js 87/24) 6. Dezember 2024
Urteil vom Landgericht Bochum - 3 Ks 36/24
15. November 2024
3 Ks 36/24 15. November 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 406/24
5. November 2024
5 StR 406/24 5. November 2024