StGB § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

Strafgesetzbuch

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 13 VG 76/20
3. Mai 2021
L 13 VG 76/20 3. Mai 2021
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 371/18
6. Dezember 2018
4 StR 371/18 6. Dezember 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 13/18
5. April 2018
3 StR 13/18 5. April 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 603/17
22. März 2018
5 StR 603/17 22. März 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - AK 61/17, AK 62/17
30. November 2017
AK 61/17, AK 62/17 30. November 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - AK 33/17
10. August 2017
AK 33/17 10. August 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 535/16
21. Februar 2017
3 StR 535/16 21. Februar 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 239/16
13. Oktober 2016
4 StR 239/16 13. Oktober 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - StB 14 - 16/16, StB 14/16, StB 15/16, StB 16/16
30. Juni 2016
StB 14 - 16/16, StB 14/16, StB 15/16, StB 16/16 30. Juni 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 25 U 16/15
22. Dezember 2015
25 U 16/15 22. Dezember 2015