StGB § 334 Bestechung

Strafgesetzbuch

(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung

1.
vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder
2.
künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser

1.
bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,
2.
soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.

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Urteil vom Landgericht Hamburg (19. Große Strafkammer) - 619 KLs 15/20
17. Mai 2021
619 KLs 15/20 17. Mai 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 4 S 19.02085
20. Dezember 2019
AN 4 S 19.02085 20. Dezember 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 4 S 19.01539
19. September 2019
AN 4 S 19.01539 19. September 2019
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3d A 2395/17.O
11. September 2019
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Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 566/17
22. März 2018
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Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 490/16
27. Juli 2017
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 C 4/16
21. Juni 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 103/17
18. Mai 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 265/16
9. Mai 2017
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 C 4/16
22. März 2017
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