StGB § 67g Widerruf der Aussetzung

Strafgesetzbuch

(1) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung, wenn die verurteilte Person

1.
während der Dauer der Führungsaufsicht eine rechtswidrige Tat begeht,
2.
gegen Weisungen nach § 68b gröblich oder beharrlich verstößt oder
3.
sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers oder der Aufsichtsstelle beharrlich entzieht
und sich daraus ergibt, dass der Zweck der Maßregel ihre Unterbringung erfordert. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn der Widerrufsgrund zwischen der Entscheidung über die Aussetzung und dem Beginn der Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 4) entstanden ist.

(2) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 auch dann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von der verurteilten Person infolge ihres Zustands rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel ihre Unterbringung erfordert.

(3) Das Gericht widerruft die Aussetzung ferner, wenn Umstände, die ihm während der Dauer der Führungsaufsicht bekannt werden und zur Versagung der Aussetzung geführt hätten, zeigen, daß der Zweck der Maßregel die Unterbringung der verurteilten Person erfordert.

(4) Die Dauer der Unterbringung vor und nach dem Widerruf darf insgesamt die gesetzliche Höchstfrist der Maßregel nicht übersteigen.

(5) Widerruft das Gericht die Aussetzung der Unterbringung nicht, so ist die Maßregel mit dem Ende der Führungsaufsicht erledigt.

(6) Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Weisungen erbracht hat, werden nicht erstattet.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (4. Strafsenat) - 4 Ws 678/21
18. November 2021
4 Ws 678/21 18. November 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 Ws 192/20
25. August 2020
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Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 Ws 167/20, 1 Ws 174/20, 1 Ws 167/20 - 2 Ws GStA 108/20, 1 Ws 174/20 - 2 Ws GStA 111/20
4. August 2020
1 Ws 167/20, 1 Ws 174/20, 1 Ws 167/20 - 2 Ws GStA 108/20, 1 Ws 174/20 - 2 Ws GStA 111/20 4. August 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 Ws 49/20
14. Mai 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 Ws 645/18
7. Januar 2019
2 Ws 645/18 7. Januar 2019
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