Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.
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StGBEG Art 11 Freiheitsstrafdrohungen
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Referenzen
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