StPO § 126a Einstweilige Unterbringung

Strafprozeßordnung

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

(2) Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass das Oberlandesgericht prüft, ob die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung weiterhin vorliegen.

(3) Der Unterbringungsbefehl ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung nicht mehr vorliegen oder wenn das Gericht im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht anordnet. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf die Freilassung nicht aufgehalten werden. § 120 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Hat der Untergebrachte einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten im Sinne des § 1906 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so sind Entscheidungen nach Absatz 1 bis 3 auch diesem bekannt zu geben.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 106/21
29. Juni 2021
4 Ws 106/21 29. Juni 2021
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 106/20
2. September 2020
2 Ws 106/20 2. September 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 Ws 192/20
25. August 2020
1 Ws 192/20 25. August 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 95/20
9. Juni 2020
4 Ws 95/20 9. Juni 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 257/19
9. August 2019
2 Ws 257/19 9. August 2019
Beschluss vom Landgericht Arnsberg - II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19
15. März 2019
II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19 15. März 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 58/18
16. März 2018
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 2 Ws 10/18
5. Februar 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 432/17
12. Dezember 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 385/17
30. November 2017
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