StPO § 156 Anklagerücknahme

Strafprozeßordnung

Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Braunschweig (13. Große Strafkammer) - 13 Qs 32/15
18. März 2015
13 Qs 32/15 18. März 2015