Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
StPO § 156 Anklagerücknahme
Strafprozeßordnung
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Landgericht Braunschweig (13. Große Strafkammer) - 13 Qs 32/15
18. März 2015
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13 Qs 32/15 | 18. März 2015 |