StPO § 206 Keine Bindung an Anträge

Strafprozeßordnung

Das Gericht ist bei der Beschlußfassung an die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 Rv 16 Ss 795/19
18. Oktober 2019
2 Rv 16 Ss 795/19 18. Oktober 2019