Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln:
- 1.
die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme, - 2.
die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung, - 3.
den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme, - 4.
die Privatklage und - 5.
die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.