Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden.
StPO § 392 Wirkung der Rücknahme
Strafprozeßordnung
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Zitiert von
Beschluss vom Landgericht Hildesheim (6. Große Wirtschaftsstrafkammer) - 25 KLs 5101 Js 76196/06
18. Februar 2010
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25 KLs 5101 Js 76196/06 | 18. Februar 2010 |