Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.
StPO § 468 Kosten bei Straffreierklärung
Strafprozeßordnung
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Zitiert von
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 188/19
18. Februar 2020
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1 RVs 188/19 | 18. Februar 2020 |