StPO § 468 Kosten bei Straffreierklärung

Strafprozeßordnung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 188/19
18. Februar 2020
1 RVs 188/19 18. Februar 2020