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StPO § 483 Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens

Strafprozeßordnung

(1) Gerichte, Strafverfolgungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden, Bewährungshelfer, Aufsichtsstellen bei Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe dürfen personenbezogene Daten in Dateisystemen verarbeiten, soweit dies für Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist. Die Polizei darf unter der Voraussetzung des Satzes 1 personenbezogene Daten auch in einem Informationssystem verarbeiten, welches nach Maßgabe eines anderen Gesetzes errichtet ist. Für dieses Informationssystem wird mindestens festgelegt:

1.
die Kennzeichnung der personenbezogenen Daten durch die Bezeichnung
a)
des Verfahrens, in dem die Daten erhoben wurden,
b)
der Maßnahme, wegen der die Daten erhoben wurden, sowie der Rechtsgrundlage der Erhebung und
c)
der Straftat, zu deren Aufklärung die Daten erhoben wurden,
2.
die Zugriffsberechtigungen,
3.
die Fristen zur Prüfung, ob gespeicherte Daten zu löschen sind sowie die Speicherungsdauer der Daten.

(2) Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.

(3) Erfolgt in einem Dateisystem der Polizei die Speicherung zusammen mit Daten, deren Speicherung sich nach den Polizeigesetzen richtet, so ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der Betroffenen das für die speichernde Stelle geltende Recht maßgeblich.

Referenzen

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Zitiert von

Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 7560/20
24. Oktober 2025
29 K 7560/20 24. Oktober 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 885/23
27. August 2025
16 E 885/23 27. August 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 36/24
30. Juli 2024
204 VAs 36/24 30. Juli 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 102/24
23. Juli 2024
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 6 St 3/23 (8)
22. September 2023
6 St 3/23 (8) 22. September 2023
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 VAs 196/23
19. Juli 2023
203 VAs 196/23 19. Juli 2023
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 494/22
16. März 2023
204 VAs 494/22 16. März 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Strafsenat) - 3 VAs 14/22
20. Dezember 2022
3 VAs 14/22 20. Dezember 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 77/20
26. Februar 2021
1 VAs 77/20 26. Februar 2021
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 LC 191/17
14. Januar 2020
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