Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Erster AbschnittAllgemeines§ 1Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen§ 2Grundregeln§ 3Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 4Allgemeine Anforderungen an den Betrieb§ 5Technische Aufsicht§ 6AusnahmenZweiter AbschnittBetriebsleitung§ 7Unternehmer§ 8Betriebsleiter§ 9Bestätigung als BetriebsleiterDritter AbschnittBetriebsbedienstete§ 10Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete§ 11Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete§ 12Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten§ 13Verhalten während des Dienstes§ 14Verhalten bei KrankheitVierter AbschnittBetriebsanlagen§ 15Streckenführung§ 16Bahnkörper§ 17Oberbau§ 18Umgrenzung des lichten Raumes§ 19Sicherheitsräume§ 20Bahnübergänge§ 21Signalanlagen§ 22Zugsicherungsanlagen§ 23Nachrichtentechnische Anlagen§ 24Energieversorgungsanlagen§ 25Fahrleitungsanlagen§ 26Rückleitungen§ 27Beleuchtungsanlagen§ 28Rohrleitungen§ 29Brücken§ 30Tunnel§ 31Haltestellen§ 32Aufzüge, Fahrtreppen und FahrsteigeFünfter AbschnittFahrzeuge§ 33Fahrzeuggestaltung§ 34Fahrzeugmaße§ 35Fahrwerke§ 36Bremsen§ 37Antrieb§ 38Fahrsteuerung§ 39Stromabnehmer und Schleifer§ 40Signaleinrichtungen§ 41Bahnräumer und Schienenräumer§ 42Kupplungseinrichtungen§ 43Türen für den Fahrgastwechsel§ 44Fahrzeugführerplatz§ 45Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung§ 46Informationseinrichtungen§ 47Beschriftungen und Sinnbilder§ 48Ausrüstung für NotfälleSechster AbschnittBetrieb§ 49Fahrordnung§ 50Zulässige Geschwindigkeiten§ 51Signale§ 52Einsatz von Betriebsbediensteten§ 53Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten§ 54Fahrbetrieb§ 55Teilnahme am Straßenverkehr§ 56Verhalten bei Mängeln an Zügen§ 57Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 58Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 59Betriebsgefährdende oder betriebsstörende HandlungenSiebenter AbschnittVerfahrensvorschriften§ 60Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen§ 61Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen§ 62Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und FahrzeugeAchter AbschnittOrdnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften§ 63Ordnungswidrigkeiten§ 64Übergangsvorschrift§ 65InkrafttretenAnlage 1Kennzeichnung und Sicherung von BahnübergängenAnlage 2Grenzwerte für BremsungenAnlage 3Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige PersonenAnlage 4Signale