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StrEG § 9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

(1) Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, so entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft über die Entschädigungspflicht. An die Stelle des Amtsgerichts tritt das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre, wenn

1.
die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, nachdem sie die öffentliche Klage zurückgenommen hat,
2.
der Generalbundesanwalt oder die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht das Verfahren in einer Strafsache eingestellt hat, für die das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zuständig ist.
Die Entscheidung ergeht auf Antrag des Beschuldigten. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens zu stellen. In der Mitteilung ist der Beschuldigte über sein Antragsrecht, die Frist und das zuständige Gericht zu belehren. Die Vorschriften der §§ 44 bis 46 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend.

(2) Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung zulässig.

(3) War die Erhebung der öffentlichen Klage von dem Verletzten beantragt, so ist über die Entschädigungspflicht nicht zu entscheiden, solange durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt werden kann.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 96/24
4. September 2025
III ZR 96/24 4. September 2025
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 62/24
13. März 2025
12 Qs 62/24 13. März 2025
Beschluss vom Amtsgericht Nürnberg - 59 Gs 12546/24
9. Dezember 2024
59 Gs 12546/24 9. Dezember 2024
Urteil vom Landgericht Flensburg (7. Zivilkammer) - 7 O 260/21
8. Dezember 2023
7 O 260/21 8. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ws 453/23
19. Juni 2023
Ws 453/23 19. Juni 2023
Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 EK 2/19
20. Oktober 2021
1 EK 2/19 20. Oktober 2021
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 58/21
24. August 2021
12 Qs 58/21 24. August 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (4. Strafsenat) - 4 Ws 3/20
29. Januar 2020
4 Ws 3/20 29. Januar 2020
Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 191/17
8. November 2018
III ZR 191/17 8. November 2018
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Zivilsenat) - 1 U 203/15
11. Mai 2017
1 U 203/15 11. Mai 2017