StrlSchV 2001 Anlage VI (zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117)

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 1805 - 1807

Teil A:
Messgrößen für äußere Strahlung
Messgrößen für äußere Strahlung sind
1.
für die Personendosimetrie die Tiefen-Personendosis H(tief)p(10) und die Oberflächen-Personendosis H(tief)p(0,07). Die Tiefen-Personendosis H(tief)p(10) ist die Äquivalentdosis in 10 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters. Die Oberflächen-Personendosis H(tief)p(0,07) ist die Äquivalentdosis in 0,07 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters;
2.
für die Ortsdosimetrie die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) und die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, Omega). Die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 10 Millimeter Tiefe auf dem der Einfallsrichtung der Strahlung entgegengesetzt orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, Omega) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen aufgeweiteten Strahlungsfeld in 0,07 Millimeter Tiefe auf einem in festgelegter Richtung Omega orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde.
Dabei ist
-
ein aufgeweitetes Strahlungsfeld ein idealisiertes Strahlungsfeld, in dem die Teilchenflussdichte und die Energie- und Richtungsverteilung der Strahlung an allen Punkten eines ausreichend großen Volumens die gleichen Werte aufweisen wie das tatsächliche Strahlungsfeld am interessierenden Punkt,
-
ein aufgeweitetes und ausgerichtetes Feld ein idealisiertes Strahlungsfeld, das aufgeweitet und in dem die Strahlung zusätzlich in eine Richtung ausgerichtet ist,
-
die ICRU-Kugel ein kugelförmiges Phantom von 30 Zentimeter Durchmesser aus ICRU-Weichteilgewebe (gewebeäquivalentes Material der Dichte 1 g/cm3, Zusammensetzung: 76,2% Sauerstoff, 11,1% Kohlenstoff, 10,1% Wasserstoff, 2,6% Stickstoff).
Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

Teil B:
Berechnung der Körperdosis
1.
Berechnung der Organdosis H(tief)T Die Organdosis H(tief)T,R ist das Produkt aus der über das Gewebe oder Organ T gemittelten Energiedosis, der Organ-Energiedosis D(tief)T,R, die durch die Strahlung R erzeugt wird, und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor W(tief)R nach Teil C Nummer 1:
                             
              
              H(tief)T,R = W(tief)R x D(tief)T,R.
            
Besteht die Strahlung aus Arten und Energien mit unterschiedlichen Werten von W(tief)R, so werden die einzelnen Beiträge addiert. Für die gesamte Organdosis H(tief)T gilt dann:

                             
              
              H(tief)T = Summe W(tief)R D(tief)T,R.
              
R
Die Einheit der Organdosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv). Soweit in den §§ 36, 46, 47, 49, 54, 55 und 58 Werte oder Grenzwerte für die Organdosis der Haut festgelegt sind, beziehen sie sich auf die lokale Hautdosis. Die lokale Hautdosis ist das Produkt der gemittelten Energiedosis der Haut in 0,07 mm Gewebetiefe mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor nach Teil C. Die Mittelungsfläche beträgt 1 qcm, unabhängig von der exponierten Hautfläche.
2.
Berechnung der effektiven Dosis E Die effektive Dosis E ist die Summe der Organdosen H(tief)T, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor W(tief)T nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren.

                   
              
              E = Summe W(tief)T H(tief)T = Summe W(tief)T Summe W(tief)R D(tief)T,R.
              
T T R
Die Einheit der effektiven Dosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv). Bei der Ermittlung der effektiven Dosis ist die Energiedosis der Haut in 0,07 Millimeter Gewebetiefe über die ganze Haut zu mitteln.
3.
Berechnung der Strahlenexposition durch Inkorporation oder Submersion Bei der Berechnung der Strahlenexposition durch Inkorporation oder Submersion sind die Dosiskoeffizienten aus der Zusammenstellung im Bundesanzeiger Nr. 160a und b vom 28. August 2001 Teil II oder III heranzuziehen, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt.
4.
Berechnung der äußeren Strahlenexposition des ungeborenen Kindes Bei äußerer Strahlenexposition gilt die Organdosis der Gebärmutter der Mutter als Äquivalentdosis des ungeborenen Kindes.
5.
Berechnung der inneren Strahlenexposition des ungeborenen Kindes Bei innerer Strahlenexposition gilt die effektive Folgedosis der schwangeren Frau, die durch die Aktivitätszufuhr bedingt ist, als Dosis des ungeborenen Kindes, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt.

Teil C:
Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors
1.
Strahlungs-Wichtungsfaktor W(tief)R Die Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktor W(tief)R richten sich nach Art und Qualität des äußeren Strahlungsfeldes oder nach Art und Qualität der von einem inkorporierten Radionuklid emittierten Strahlung.
Art und Energiebereich Strahlungs-Wichtungsfaktor W(tief)R Photonen, alle Energien 1 Elektronen und Myonen, alle Energien 1 Neutronen, Energie < 10 keV 5   10 keV bis 100 keV 10   > 100 keV bis 2 MeV 20   > 2 MeV bis 20 MeV 10   > 20 MeV 5 Protonen, außer Rückstoßprotonen, Energie > 2 MeV 5 Alphateilchen, Spaltfragmente, schwere Kerne 20
Für die Berechnung von Organdosen und der effektiven Dosis für Neutronenstrahlung wird die stetige Funktion
W(tief)R = 5 + 17e(hoch)-(In(2E(tief)n))(hoch)2/6
benutzt, wobei E(tief)n der Zahlenwert der Neutronenenergie in MeV ist. Für die nicht in der Tabelle enthaltenen Strahlungsarten und Energien kann W(tief)R dem mittleren Qualitätsfaktor Q- in einer Tiefe von 10 mm in einer ICRU-Kugel gleichgesetzt werden.
2.
Gewebe-Wichtungsfaktor W(tief)T

Gewebe oder Organe Gewebe-Gewichtungsfaktoren W(tief)T Keimdrüsen 0,20 Knochenmark (rot) 0,12 Dickdarm 0,12 Lunge 0,12 Magen 0,12 Blase 0,05 Brust 0,05 Leber 0,05 Speiseröhre 0,05 Schilddrüse 0,05 Haut 0,01 Knochenoberfläche 0,01 Andere Organe oder Gewebe , 0,05

Teil D:
Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis
1.
Berechnung der Organ-Folgedosis H(tief)T(Tau) Die Organ-Folgedosis H(tief)T(Tau) ist das Zeitintegral der Organ-Dosisleistung im Gewebe oder Organ T, die eine Person infolge einer Inkorporation radioaktiver Stoffe erhält:
                                             t(tief)O+Tau
              
H(tief)T(Tau) = ... H(tief)T(t)dt
t(tief)O
für eine Inkorporation zum Zeitpunkt t(tief)O mit
H(tief)T(t)
mittlere Organ-Dosisleistung im Gewebe oder Organ T zum Zeitpunkt t
Tau
Zeitraum, angegeben in Jahren, über den die Integration erfolgt. Wird kein Wert für Tau angegeben, ist für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder der Zeitraum vom jeweiligen Alter bis zum Alter von 70 Jahren zu Grunde zu legen. Die Einheit der Organ-Folgedosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).
2.
Berechnung der effektiven Folgedosis E(tief)(Tau) Die effektive Folgedosis E(tief)(Tau) ist die Summe der Organ-Folgedosen H(tief)T(Tau), jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor W(tief)T nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren.

                             
              
              E(Tau) = Summe W(tief)T H(tief)T(Tau)
              
T
Die Einheit der effektiven Folgedosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv). H(tief)T(Tau) und Tau siehe Nummer 1.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von