bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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- Teil A:
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Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen
- 1.
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untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken, - 2.
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Radon-Heilbäder und -Heilstollen, - 3.
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Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.
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- Teil B:
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Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte
- 1.
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Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden, - 2.
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Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe, - 3.
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Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken. - 4.
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Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen, - 5.
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Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen, - 6.
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Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen.