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StromNEV § 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

(1) Sonstige Erlöse und Erträge sind, soweit sie sachlich dem Netzbetrieb zuzurechnen und insbesondere den Positionen

1.
aktivierte Eigenleistungen,
2.
Zins- und Beteiligungserträge,
3.
Netzanschlusskosten,
4.
Baukostenzuschüsse oder
5.
sonstige Erträge und Erlöse
der netzbezogenen Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen sind, von den Netzkosten in Abzug zu bringen. Einnahmen nach § 140 des Telekommunikationsgesetzes sind sachlich nicht dem Netzbetrieb zuzurechnen. Die von stromverbrauchenden Anschlussnehmern entrichteten Baukostenzuschüsse sind über eine Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen und jährlich netzkostenmindernd anzusetzen.

(2) Baukostenzuschüsse, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anschlusses für die Einspeisung elektrischer Energie entrichtet wurden, sind anschlussindividuell über die Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen.

(3) Einnahmen aus der Zuweisung der auf den Verbindungsleitungen zwischen nationalen Übertragungsnetzen verfügbaren Kapazitäten sowie die Verwendung dieser Einnahmen sind durch den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber schriftlich zu dokumentieren.

Referenzen

  • § 140 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 1/24
15. Juli 2025
EnVR 1/24 15. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVZ 55/22
13. Mai 2025
EnVZ 55/22 13. Mai 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 2/24
10. April 2025
5 U 2/24 10. April 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 36/22
30. Januar 2024
EnVR 36/22 30. Januar 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 183/23
20. Dezember 2023
3 Kart 183/23 20. Dezember 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 6/20
23. Februar 2021
EnVR 6/20 23. Februar 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 776/19
19. August 2020
3 Kart 776/19 19. August 2020
Beschluss vom Kammergericht (Kartellsenat) - 2 U 35/17 .EnWG, 2 U 35/17 EnWG
14. Mai 2020
2 U 35/17 .EnWG, 2 U 35/17 EnWG 14. Mai 2020
Urteil vom Landgericht Berlin (102a. Kammer für Handelssachen) - 102a O 18/17
20. September 2019
102a O 18/17 20. September 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 165/17 (V)
12. Juni 2019
3 Kart 165/17 (V) 12. Juni 2019